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LG Bochum, 19.01.2009 - 29 Qs 3/09 |
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Verfahrensgang
- AG Recklinghausen, 14.09.2008 - 26 Gs 791/08
- LG Bochum, 14.09.2008 - 29 Qs 3/09
- LG Bochum, 19.01.2009 - 29 Qs 3/09
- OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 19.02.2009 - 2 Ws 41/09
Anforderungen an die Beschleunigung von Haftsachen
Der Haftbefehl des Amtsgerichts Recklinghausen vom 14. September 2008 (26 Gs 791/08) und der Beschluss der 2. auswärtigen Strafkammer Recklinghausen des Landgerichts Bochum vom 19. Januar 2009 (29 Qs 3/09) werden aufgehoben.Nachdem das Amtsgericht - Schöffengericht - Recklinghausen unter dem 09. Januar 2009 der Haftbeschwerde nicht abgeholfen hatte, verwarf das Landgericht Bochum - 2. auswärtige Strafkammer Recklinghausen - die Haftbeschwerde durch Beschluss vom 29. Januar 2009 (29 Qs 3/09) als unbegründet und änderte den Haftbefehl insofern ab, als dass statt des Haftgrundes der Flucht (§ 112 Abs. 2 Nr. 1 StPO) der Haftgrund der Fluchtgefahr (§ 112 Abs. 2 Nr. 2 StPO) angenommen wurde.